Gegen die jahrelange Beschneidung der Oppositionsrechte in den Untersuchungsausschüssen des Thüringer Landtages strengt die AfD-Fraktion jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe an.

Im konkreten Fall scheint die Landtagsverwaltung das Recht auf Beweiserhebung, das als Minderheitsrecht die parlamentarische Aufklärungsarbeit durch die Opposition in einem UA sicherstellen soll, der AfD-Fraktion über Jahre hinweg entzogen zu haben. Damit hat die Landtagsverwaltung nicht nur die parlamentarischen Rechte der AfD-Fraktion verletzt. Sie hat mit diesem schweren Eingriff gegen die Thüringer Verfassung verstoßen, die die parlamentarische Opposition und ihre Rechte auf Chancengleichheit in Art. 59 in Verfassungsrang hebt. Das den Fraktionen zustehende Recht auf Beweiserhebung in den UAs lässt sich ebenfalls aus der Verfassung ableiten (Beschluss 1025 E – 1/12).

Für die korrekten Abläufe der Verfahren im Thüringer Landtag trägt Landtagsdirektor Jörg Hopfe die Verantwortung. Der Landtagsverwaltung gehört er seit 1991 an, er war von Anfang an dabei. Seit 2011 ist er stellvertretender Direktor, er kannte also den Beschluss. Als Landtagsdirektor trägt er seit 1. August 2019 aus Sicht der AfD-Fraktion allein die Verantwortung für das Hintertreiben der Oppositionsrechte. Aufgrund seiner weithin geschätzten Detailkenntnisse in Rechtsfragen, seines Dienstalters und seiner Position ist es schlicht nicht vorstellbar, dass er keine Kenntnis von dem so wichtigen Beschluss hatte.

Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: »Die AfD-Fraktion strengt jetzt Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jörg Hopfe an. Wenn er den Rechtsbruch in den Ausschüssen nicht kannte, dann ist er offensichtlich der falsche Mann für solch einen verantwortungsvollen Posten. Hat er den Beschluss des OVG hingegen arglistig verschwiegen und damit die AfD-Fraktion bewusst geschädigt, dann ist Hopfe aufgrund des Verstoßes gegen die ihm im besonderen Maße zukommende Neutralitätspflicht als Landtagsdirektor nicht mehr zu halten.«