In der Auseinandersetzung um die systematische Benachteiligung der AfD-Fraktion in Thüringer Untersuchungsausschüssen hat der Landtag eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese bestätigt nach Auffassung der AfD-Fraktion nicht nur die bisherigen Vorwürfe, sondern wirft neue, noch gravierendere Fragen auf.
Konkret geht es um die Weigerung der Landtagsverwaltung, der AfD-Fraktion die Geltendmachung von Minderheitenrechten nach § 14 ThürUAG zuzugestehen – insbesondere das Recht, bei entsprechender Stärke die Durchführung von Beweiserhebungen durchzusetzen. Dabei lag der Verwaltung eine bindende Entscheidung der Geschäftsordnungskommission mit dem Aktenzeichen 1025 E – 1/12 vor, die bereits in der 5. Wahlperiode Grundlage für die damalige Praxis gegenüber der Linksfraktion war.
Während der damaligen Linksfraktion diese Rechte ausdrücklich eingeräumt wurden, verweigert Landtagsdirektor Hopfe der AfD-Fraktion dieselbe Behandlung. In seiner Stellungnahme rechtfertigt er diese offensichtliche Ungleichbehandlung und stellt damit das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Fraktionen faktisch infrage. Die AfD-Fraktion kritisiert diese Vorgehensweise als willkürlich und institutionenschädigend.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:
»Die Kommissionsentscheidung 1025 E – 1/12 war kein politischer Wunschzettel, sondern das Ergebnis klarer Ableitungen aus der Verfassung, dem Prinzip parlamentarischer Minderheitenrechte und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie knüpft an einen funktional weiten Begriff der Beweiserhebung an, wie ihn auch maßgebliche Kommentierungen, wie Glauben/Brocker beschreiben.
Wer wie Landtagsdirektor Hopfe diese Vorgaben ignoriert und die Rechte der Opposition seit deren Wahrnehmung durch die AfD-Fraktion systematisch mit bloßen Mindermeinungen blockiert, handelt nicht nur parteiisch, sondern stellt sich bewusst gegen die parlamentarische Ordnung. Hopfe verteidigt dieses Vorgehen und verdreht es in Zeitungsartikeln als Einsatz für Rechtsstaat und Demokratie. Es scheint, dass der Direktor hier eher seinem SPD-Parteibuch als seiner Dienstpflicht als Beamter folgt.
Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung parlamentarisch und juristisch nicht hinnehmen. Wir halten an der Erhebung einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde fest und haben für Mittwoch, den 18. Juni 2025, eine Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zu diesem Vorgang angemeldet.«