Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen eingebracht. Ziel ist die dauerhafte Beflaggung aller landesunmittelbaren Einrichtungen mit der Bundesflagge und der Thüringer Landesflagge. Gleichzeitig wird die Beflaggung mit Symbolen nichtstaatlicher Institutionen, Gruppierungen oder Bewegungen ausdrücklich ausgeschlossen. Kommunen wird die Beflaggung empfohlen.

Der Gesetzentwurf wurde am 19. Juni 2025 in erster Lesung beraten und soll im kommenden Plenum erneut aufgerufen werden. Der parallel eingebrachte Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BSW übernimmt zentrale Anliegen des AfD-Gesetzentwurfs und belegt, dass die parlamentarische Initiative der AfD bereits politische Wirkung entfaltet.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

»Als AfD haben wir jetzt schon Deutschland wieder einmal etwas normaler gemacht, indem wir die Kartellparteien vor uns hertreiben. Wenn die Thüringer künftig Deutschlandfahnen und Thüringer Flaggen an den Einrichtungen in Thüringen sehen, ist das der Beharrlichkeit der AfD in den Kommunen und auf Landesebene zu verdanken.

Das Vorhaben der Landesregierung, über eine geänderte Beflaggungsverordnung auch die dauerhafte Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union verbindlich festzulegen, dürfte rechtswidrig sein. Die geltende Verordnungsermächtigung in § 2 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen deckt ausschließlich staatliche Hoheitszeichen ab. Die Europaflagge ist kein deutsches Hoheitszeichen und unterliegt daher nicht der Verordnungskompetenz der Landesregierung. Hierfür ist der Landtag zuständig.«