Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat fristgerecht auf die am 11. Juni 2025 ausgesprochene Abmahnung der Thüringer Staatskanzlei reagiert. In der anwaltlichen Erwiderung wird die Abmahnung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht als unbegründet zurückgewiesen.

Konkret betraf die Abmahnung Aussagen im Fraktionsmagazin »Blauer Mut« zur Bilanz der Landesregierung nach 100 Tagen Amtszeit. Die Landesregierung stützte sich bei ihrer Kritik auf fehlerhafte Zeitangaben und missachtete die verfassungsrechtlich geschützte Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsfraktionen.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Es ist eine Peinlichkeit sondergleichen, dass eine Landesregierung glaubt, mit rechtlichen Mitteln gegen die verfassungsmäßig garantierte Meinungsäußerung einer Oppositionsfraktion vorgehen zu müssen. Noch fragwürdiger wird es unter Demokratiegesichtspunkten: Hier wird offensichtlich versucht, mit juristischen Einschüchterungsversuchen die kritische Auseinandersetzung mit Regierungsversagen zu unterbinden. Wer Wahlversprechen nicht einhält, sollte sich dem politischen Diskurs stellen und nicht zur Abmahnung greifen.

Die AfD-Fraktion hat der Staatskanzlei eine Frist bis zum 14. Juli gesetzt, um auf jegliche rechtliche Schritte aus der Abmahnung zu verzichten und ihre einschlägigen Veröffentlichungen zu widerrufen. Andernfalls wird eine verfassungsgerichtliche Klärung angestrebt.«