Die Marke „Simson“ ist ein Stück Thüringer Identität. Tausende Menschen sind mit diesen Fahrzeugen aufgewachsen, haben sie selbst gefahren oder verbinden mit ihnen Kindheitserinnerungen, handwerkliche Erlebnisse und Freiheitsgefühle. Die Simson-Kleinkrafträder stehen für eine technikgeschichtliche Entwicklung, die in Suhl begann und über Jahrzehnte hinweg das Mobilitätsverhalten in der DDR mitprägte. Die Liebe zu den Simson-Kleinkrafträdern hat allerdings die DDR bis zum heutigen Tag überdauert: die aus Thüringen stammenden Kleinkrafträder sowie deren Pflege und Bewahrung finden viele Anhänger auch im wiedervereinigten Deutschland, besonders in Thüringen und hier gerade auch unter jungen Menschen, wo „Simson“ Ausdruck eines Freiheitsgefühls und einer freiheitsliebenden Jugendkultur geworden ist. Eine Sonderregelung des Einigungsvertrages ermöglicht bis heute eine privilegierte Nutzung der bis 1992 zugelassenen, 60 km/h erreichenden Simson-Modelle und unterstreicht damit ihre historische Sonderstellung. Es liegt im Interesse des Freistaates, diesen kulturellen Schatz nicht nur zu bewahren, sondern aktiv zu fördern. Die Pflege der Simson-Tradition durch private Initiativen und Vereine, Schraubergruppen oder Museen ist nicht nur Ausdruck eines Bewusstseins der deutschen Technik- und Verkehrsgeschichte oder Zeugnis von Heimatverbundenheit, Gemeinschaftssinn oder Freiheitsliebe, sondern auch eine Brücke zwischen den Generationen. Mit einer gezielten kulturpolitischen Würdigung und Unterstützung kann der Freistaat Thüringen einen Beitrag zum Erhalt einer für Thüringen bedeutsamen technikgeschichtlichen Tradition leisten und gleichzeitig ein identitätsstiftendes Element seiner Industrie- und Alltagsgeschichte stärken. Hierzu gehört auch, dass Simson-ModeIle, die seinerzeit exportiert wurden und mit bis 1992 in der DDR beziehungsweise dem wiedervereinigten Deutschland zugelassenen Modellen baugleich sind, im Falle eines Reimports nach Deutschland ebenfalls unter die einschlägigen Ausnahmeregelungen genommen werden und gewährleistet werden sollte, dass für diese Fahrzeuge eine vereinfachte Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich ist, um eine Zulassung für die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erhalten zu können.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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