Mit der Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes wird ein überflüssiges, bürokratietreibendes und ideologisch aufgeladenes Sonderregelwerk beseitigt, das weder zur Korruptionsbekämpfung noch für die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand oder für die Stärkung des Mittelstands erforderlich ist. Die Kernziele – transparente Verfahren, faires Wettbewerbsumfeld, wirtschaftliche Mittelverwendung – werden bereits durch das Bundesrecht in hinreichender Weise geregelt. Der Verzicht auf die landesrechtliche Tariftreuepflicht und den vergabespezifischen Mindestlohn schafft keine Dumpinglöhne, sondern reduziert unnötige Eingriffe in die Vertragsfreiheit und ermöglicht allen gesetztreuen Unternehmen wieder fairen Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe. Zugleich entfallen Nachweispflichten, Vertragsstrafregelungen, Vergabeausschlüsse und Mindestlohndynamiken, die bislang einen hohen Prüf- und Kontrollaufwand erforderten. Die Pflicht zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien stellt ein politisches Steuerungsinstrument dar, das in einem sachgerechten Vergaberecht nichts zu suchen hat. Durch die Aufhebung des Gesetzes werden kommunale Auftraggeber wieder in die Lage versetzt, Wirtschaftlichkeit und effiziente Auftragsvergabe zu priorisieren. Die Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes senkt die Kosten bei der Realisierung öffentlicher Projekte, verkürzt Ausschreibungszeiträume und befreit von unnötigem Mehraufwand für Dokumentation und Kontrolle. Besonders im kommunalen Bereich werden finanzielle und Verwaltungskapazitäten freigesetzt, die sodann der eigentlichen kommunalen Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes wirkt somit als Investitionsmotor und fördert eine wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltung.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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