Das Thüringer Oberlandesgericht hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die ablehnende Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft im Fall der Rechtsbeugungsvorwürfe gegen Verfassungsrichter Jörg Geibert zurückgewiesen. Die Entscheidung des Senats erfolgte ausschließlich aus formellen Gründen. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags fand nicht statt. Die AfD-Fraktion bewertet die Entscheidung des OLG als verpasste Chance zur Aufklärung und als juristisch schwach begründete Ausflucht.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich vor einer Entscheidung in der Sache gedrückt und das offenbar mit voller Absicht. Dass der Antrag wegen formeller Detailfragen abgewiesen wurde, obwohl der materielle Gehalt völlig offensichtlich war, spricht Bände. Das ist gerade kein „Freispruch“, das ist allenfalls ein „Freispruch dritter Klasse“.

Ein Gericht, das eine solche Gelegenheit zur Entlastung eines unter Rechtsbeugungsverdacht stehenden Verfassungsrichters verstreichen lässt, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat mehr, als es schützt. Wenn sich ein CDU-Verfassungsrichter in einem Verfahren beteiligt, das unmittelbar die Rechte seines eigenen Sohnes betrifft, dann ist die Rechtslage eindeutig und der Ausschluss vom Richteramt zwingend. Dass das OLG diese Konstellation nicht aufklären wollte, ist unklug und gefährlich. Die AfD-Fraktion hält an ihrer Auffassung fest: Der Verdacht der Rechtsbeugung gegen Herrn Geibert bleibt bestehen.«