Nachdem der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes von den Altparteien im Landtag abgelehnt wurde, hat Arbeits- und Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) nun selbst die Genehmigungspraxis für verkaufsoffene Sonntage verändert. Statt des Landesverwaltungsamtes entscheiden künftig Landkreise und kreisfreie Städte über die Genehmigung und ein Kriterienkatalog wurde durch Handlungshinweise ersetzt.

 

Pascal Wloch, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

»Im Plenum hat Ministerin Schenk unseren Entwurf noch vehement abgelehnt. Nur eine Woche später zieht sie selbst in unsere Richtung. Das ist heuchlerisch und zeigt, dass wir mit unserer Kritik richtig liegen.

Doch die Änderungen sind halbherzig: Unterschiedliche Auslegungen in den Kommunen schaffen die Gefahr neuer Rechtsunsicherheit, der Bürokratieaufwand bleibt hoch. Unsere Lösung – Abschaffung des Anlasszwangs und Ersatz des Antragsverfahrens durch eine einfache Anzeigepflicht – ist der einzig konsequente Weg, um Händlern echte Freiheit und Planungssicherheit zu geben.«