Der zahnmedizinische Versorgungsrückgang in Thüringen ist alarmierend: Aktuell schließen jährlich bis zu 70 Zahnarztpraxen ohne Nachfolge. Auf jede unbesetzte Praxisstelle kommen durchschnittlich rund 1.680 suchende Patienten (vergleiche einen Kommentar in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine vom 3. Juli 2025 zum Zahnärztemangel in Thüringen). Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in einer überbordenden Bürokratie, weshalb ein wirksamer Bürokratieabbau dringend geboten ist. Unkoordinierte und mehrfach durchgeführte Kontrollen zur Überprüfung von Hygienevorgaben durch kommunale Gesundheitsämter und das Landesamt für Verbraucherschutz müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdacht und reduziert werden. Während der Coronakrise haben die Zahnarztpraxen in Thüringen ihre Kompetenz in der Umsetzung von Hygienemaßnahmen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Übermäßige Kontrollmechanismen sind daher nicht gerechtfertigt und müssen abgebaut werden. Die bisherige Verpflichtung zur regelmäßigen Validierung von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie zur Dokumentation von Wischdesinfektionen bei semikritischen Medizinprodukten stellt für viele Zahnarztpraxen eine erhebliche bürokratische und finanzielle Belastung dar, ohne dass daraus ein nachweisbarer Zugewinn an Patientensicherheit resultiert. Seit Jahren kritisieren die zahnärztlichen Berufsverbände, insbesondere die Landeszahnärztekammer Thüringen, den übermäßigen Verwaltungsaufwand in Zahnarztpraxen. Dieser bindet Ressourcen, erschwert die Patientenversorgung und wirkt sich negativ auf die Attraktivität des Zahnarztberufs aus. Das ist eine wesentliche Ursache für vorzeitige Praxisschließungen und den Mangel an Nachfolgern für Zahnärzte, die in den Ruhestand gehen. Versorgungslücken sind die Folge, Patienten haben das Nachsehen. Trotz fachlicher Empfehlungen von Verbänden und Kammern wie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammer Thüringen, die sich auf Landesebene problemlos umsetzen ließen, hat die Landesregierung bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen. Ziel muss es sein, die freiberufliche Praxisführung zu stärken, Praxisgründungen zu erleichtern und die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Dies dient der Sicherstellung einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung der Thüringer Bevölkerung.