Wie nun öffentlich bekannt wurde, haben die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte in Thüringen in ihrer verfassungsrechtlich fragwürdigen Altbesetzung getagt und Lebenszeiternennungen beschlossen. Eine verfassungsrechtlich gebotene Neuwahl zu Beginn der Legislaturperiode hat nicht stattgefunden.
Ein von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt: Die Übergangsregelungen im ThürRiStAG genügen den Anforderungen des Demokratieprinzips nicht und können insbesondere den verfassungsrechtlich zwingenden Diskontinuitätsgrundsatz nicht außer Kraft setzen. Die Wahlgremien sind personell und institutionell nicht mehr existent, ihre Beschlüsse damit rechtlich angreifbar. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Verfahren, die künftig von den so ernannten Richtern geführt werden.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Wer Richter durch ein nicht mehr verfassungsgemäß zusammengesetztes Gremium auf Lebenszeit einsetzt, riskiert eine Welle erfolgreicher Anfechtungen. Das Vertrauen in die Justiz wird so mutwillig zerstört. Die AfD hat ihre Gesprächsbereitschaft zur Gremienbesetzung deutlich signalisiert – von Blockade kann keine Rede sein.«