Wie die Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion eingesteht, hat das Thüringer Klimagesetz keine messbare oder zuordenbare Wirkung auf das Klima, vielmehr solle es dafür sensibilisieren, dass die Treibhausgasemissionen zu verringern seien. Das Gesetz wurde 2018 durch Rot-Rot-Grün eingeführt, begleitet von breiter Kritik, so von den Kommunalen Spitzenverbänden oder dem Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Weiter gibt das Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zu, dass bisher kein Evaluierungsbericht zum Gesetz vorliegt. Das Ministerium räumt ebenso ein, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern zum Bürokratieabbau in Thüringen mittlerweile eine ersatzlose Streichung des Landesklimagesetzes gefordert hat. Die AfD-Fraktion sieht sich daher in ihrer Forderung nach Aufhebung des Gesetzes bestärkt, welche jedoch von allen anderen Fraktionen im vergangenen Plenum abgelehnt wurde, auch von der CDU, die 2018 noch gegen das Klimagesetz votierte.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, dazu:

»Die Antwort der Landesregierung bestätigt uns darin, dass das Klimagesetz eine symbolische Vorschrift darstellt, die weder der Umwelt noch der Wirtschaft nutzt. Vielmehr bewirkt es durch den Fokus auf den Ausbau der Windenergie Umweltschäden im Freistaat. Die Landesregierung wäre gut beraten, sich nicht weiter hinter ihrer Brandmauer zu verbarrikadieren, sondern im Sinne Thüringens unseren sinnvollen Forderungen nach Aufhebung des Gesetzes zu folgen.«

Anlage: KA Thüringer Klimagesetz