Vor dem Verwaltungsgericht Weimar fand heute die mündliche Verhandlung im Verfahren 8 K 1271/23 We statt. Verhandelt wurde die Klage des AfD-Landesverbandes Thüringen gegen den Freistaat Thüringen wegen politisch motivierter öffentlicher Äußerungen des Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer. Der Landesverband der AfD wurde im Verfahren vertreten durch Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte.
Kramer hatte im Vorfeld der Landtagswahl 2024 und damit im sogenannten Superwahljahr unter anderem behauptet, die AfD habe keine politischen Alternativen oder Lösungen anzubieten, verfüge kaum über eine inhaltliche Programmatik, verunglimpfe die Demokratie, insbesondere auch durch Äußerungen ihrer Abgeordneten in den Parlamenten und sei als Verfassungsfeind zu betrachten, gegen den sich Bürger idealerweise bei Wahlen entscheiden sollten. Das Verwaltungsgericht kündigte an, seine Entscheidung in dieser Sache am 18. Dezember 2025 zu verkünden.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Es ist mit dem Demokratieprinzip und dem besonderen Schutz, den das Grundgesetz den politischen Parteien in Artikel 21 gewährt, nicht in Einklang zu bringen, wenn der Inlandsgeheimdienst des Landes Thüringen im Vorfeld einer Wahl derart die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigt und seine Neutralitätspflicht verletzt. Die Bürger müssen frei und unbeeinflusst entscheiden können. Wenn aber eine Behörde, die zur Zurückhaltung verpflichtet ist, sich als Akteur im Wahlkampf geriert, ist das ein Angriff auf den Kern unserer Verfassungsordnung.«