Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier hat in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt erneut die Unwahrheit behauptet. Er sagte darin wörtlich, „dass das Remigrationskonzept der AfD die Deportation von Deutschen beinhaltet, die nicht in das Staatsvolk-Konzept der AfD passen.“ Diese Falschbehauptung ist bereits mehrfach juristisch widerlegt worden. (vgl. LG Berlin II vom 11.12.2024, Az. 2 O 296/24 eV und LG Berlin II vom 16.09.2025, Az. 27 O 135/25)

Im Positionspapier der AfD heißt es dazu ausdrücklich:

»Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung.«

Wenn der Innenminister diesen Unsinn dennoch weiterverbreitet, muss von bösartigem Vorsatz ausgegangen werden. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird daher einen Strafantrag gegen den Innenminister einbringen.

Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, erklärt:

»Wer als Innenminister wissentlich Unwahrheiten verbreitet, missbraucht sein Amt. Maier lügt nicht aus Versehen – er handelt mit Kalkül. Die AfD hat eindeutig dargelegt, was sie unter ‚Remigration‘ versteht. Nun müssen die Gerichte klären, ob ein Innenminister glauben darf, sich mit diffamierenden Fantasiebehauptungen über Recht und Wahrheit hinwegzusetzen.«