Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Einberufung eines Sonderplenums für den 14. Januar 2026 beantragt. Gegenstand der Sitzung sollen zwei Anträge der Fraktion sein, die sich mit der politischen Verantwortung von Innenminister Georg Maier befassen – sowohl im Zusammenhang mit der Erteilung von Verfolgungsermächtigungen und daraus resultierenden Grundrechtseingriffen als auch mit fortgesetzten Amtsverfehlungen.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist eine zeitnahe parlamentarische Befassung erforderlich, da sich die Vorwürfe gegen den Innenminister in ihrer Schwere und Dichte nicht länger ignorieren lassen.

Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Björn Höcke:

»Wenn ein Innenminister ohne ausreichende Prüfung Grundrechtseingriffe politisch ermöglicht, wenn er durch unbelegte öffentliche Vorwürfe das parlamentarische System beschädigt und der in seinem Verantwortungsbereich handelnde Geheimdienstchef verfassungswidrig gegen die Opposition agiert, dann darf der Landtag dazu nicht schweigen. Ein Sonderplenum ist erforderlich, um diese Vorgänge transparent zu beraten und politische Verantwortung einzufordern.«

Mit dem beantragten Sonderplenum soll der Thüringer Landtag seiner verfassungsrechtlichen Kontrollfunktion nachkommen und klären, ob Innenminister Maier das für sein Amt erforderliche Vertrauen noch besitzt.

Anlagen:

20251219_Antrag Verfehlungen Maier_final

20251219_Antrag Maier_Verfolgungsermaechtigung_final