Traditionswahrung und Kunstförderung sind zwei Seiten der gleichen kulturpolitischen Medaille. Die Kulturpolitik des Freistaats Thüringen ist jedoch in Strukturen festgefahren, die diese doppelte Aufgabe nicht zu erfüllen im Stande sind. So resümierte ein Sozialwissenschaftler im Jahr 2018: „In der Thüringer Kulturpolitik akkumuliert […] ein kleiner, persistenter, im Meinungsmainstream angesiedelter, sich strukturell reproduzierender und eng mit der Exekutive verbundener und verwobener Kreis von kollektiven und korporativen Akteuren Macht und Einfluss.“ Mit ihrem umfangreichen Stiftungsvermögen nimmt die Kulturstiftung eine Schlüsselposition in diesem Kreis ein. Ihre gegenwärtige Förderpraxis privilegiert dabei vor allem Projekte in den städtischen Ballungszentren, wie auch der Thüringer Rechnungshof im Jahr 2024 festgestellt hat. Dabei war „die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur durch Projekte und Stipendien zur Aufrechterhaltung einer kulturellen Infrastruktur „in der Fläche“ ein zentrales Ziel der Neuausrichtung der Kulturstiftung, die der Landtag im Jahr 2018 beschlossen hat. In der Tat bilanzierte der Thüringer Rechnungshof, dass keines der vier damals festgelegten Ziele erreicht wurde. Zu diesem operativen Scheitern kommen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Mängel hinzu. So stellte der Thüringer Rechnungshof im Jahr 2020 fest, nur zwei Drittel der Stiftungsmittel auch für Stiftungszwecke eingesetzt wurden. Mit dem übrigen Drittel wurde eine Rücklage im Umfang von 1,3 Millionen Euro gebildet, für die der Thüringer Rechnungshof keine Legitimation sah. „Darüber hinaus kritisierte der Thüringer Rechnungshof zahlreiche stiftungsinterne Entscheidungen und die hierbei nur unzureichend wahrgenommene Stiftungsaufsicht.“ Im Jahresbericht 2023 musste der Rechnungshof indes feststellen, „ausnahmslos alle geprüften Fördervorgänge […] fehlerhaft [durchgeführt wurden].“ Korrektive Maßnahmen, welche die Landesregierung im Jahr 2020 angekündigt hatte, blieben aus. Stattdessen bewilligte sie der Kulturstiftung Zuwendungen im Umfang von 2,4 Millionen Euro – aufgrund von Verfahren, die „stark fehlerbehaftet“ waren und „gegen das Haushalts- und Zuwendungsrecht des Landes [verstießen]“.“ Der Rechtsstaat wird untergraben. Als Rechtsaufsicht und Vorsitz im Stiftungsrat ist die Landesregierung gefordert, gegen das unwirtschaftliche sowie satzungs- und rechtswidrige Handeln der Kulturstiftung vorzugehen. Förderentscheidungen müssen fair und transparent getroffen, die Tätigkeitsberichte der Kulturstiftung regelmäßig sowie vollständig veröffentlicht werden. Um eine faire Verteilung von Fördermitteln dauerhaft zu gewährleisten, ist es außerdem angebracht, die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur anzupassen. So sollen der Beschluss Landtags zur Neuausrichtung der Kulturstiftung umgesetzt und neue Chancen für kulturelle Akteure in ganz Thüringen eröffnet werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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