Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner will prüfen lassen, inwiefern die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen an Schulen verfolgt werden kann. Bisher gilt Paragraf 86a des Strafgesetzbuches nur für Verwendungen im öffentlichen Raum. Begründet wird dieser Schritt mit 173 entsprechenden Fällen im Jahr 2025 an den Thüringer Schulen.

Im gleichen Jahr verzeichneten die Thüringer Schulen fast 1.000 »besondere Vorkommnisse«, worunter unter anderem Mobbing, Erpressung, Körperverletzung und sexuelle Nötigung gezählt werden. Die tatsächliche Situation an den Thüringer Schulen dürfte sogar noch viel schlimmer sein, da die Erfassung der »besonderen Vorkommnisse« nicht statistisch belastbar ist. In der Tat lag ihre Zahl in den vergangenen Jahren stets weit unterhalb der polizeilich erfassten Rohheitsdelikte an Schulen.

Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt fest:

»Die Gewalt an unseren Schulen läuft völlig aus dem Ruder und die Landesregierung kann nicht einmal im Ansatz beziffern, um wie viele Fälle es sich handelt – geschweige denn, dass sie effektiv dagegen vorgeht. Aber wenn es um Propagandadelikte geht, will man gleich das Strafrecht verschärfen. Der Eindruck zwingt sich auf, dass dieser neue Vorstoß im „Kampf gegen rechts“ nur von den echten Problemen an unseren Schulen ablenken soll.«