Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand ist die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Gerade Thüringen hat hier eine der höchsten Mortalitätsraten in Deutschland, wie der Landtag bereits per Beschluss in der Drucksache 7/9969 festgestellt hat. Unter Experten ist unbestritten, dass Wiederbelebungsversuche durch geschulte Laien bis zum Eintreffen des Notarztes die Überlebenschance in Notfällen deutlich erhöhen. Doch laut einer Studie des Deutschen Roten Kreuzes beginnt nur knapp die Hälfte der Laien in Notfallsituationen mit der Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen.
Über ein Drittel der Deutschen fühlt sich nicht in der Lage, Wiederbelebungsversuche durchzuführen. Die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen ist sicherer und erfolgreicher, wenn diese schon früh erlernt und regelmäßig geübt werden. Bereits im Jahr 2014 empfahl der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz daher, Wiederbelebungsunterricht im Umfang von jährlich zwei Unterrichtsstunden ab der 7. Klasse einzuführen. Die meisten Länder, darunter auch der Freistaat Thüringen, haben in Folge dieser Empfehlung freiwillige Modellprojekte eingeführt.
Der Verein Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council betrachtet diese Maßnahmen jedoch als unzureichend. Daten aus Thüringen unterstützen diese Einschätzung. Wie aus einer Antwort der Landesregierung in der Drucksache 8/1383 hervorgeht, nahmen im Jahr 2024 gerade einmal 28 Thüringer Schulen an den Schulungsangeboten regionaler Hilfsorganisationen teil. Aufgrund ähnlicher Erfahrungen hat der Landtag des Landes Niedersachsen im Jahr 2025 beschlossen, Wiederbelebungsunterricht fest in die Lehrpläne der Fächer Biologie und Naturwissenschaften zu integrieren. Die Landesregierung ist gefordert, diesem Vorbild zu folgen, damit die Schüler des Freistaats Thüringen auch über ihre Schulzeit hinaus in die Lage versetzt werden, in Notfallsituationen erste Hilfe zu leisten. Nebst Prävention und dem Ausbau medizinischer Infrastruktur ist es für die Gesundheit unserer Gesellschaft wichtig, dass Laien lebensrettende Sofortmaßnahmen sicher durchführen können.