Der Bundesrat hat heute einen Antrag der Thüringer Landesregierung angenommen, demzufolge der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§86a Strafgesetzbuch) auf die Schulen ausgedehnt werden soll. Da der Klassenverband nicht als öffentlicher Bereich gilt, kann das Strafrecht in derartigen Fällen bisher nicht angewendet werden.
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Denny Jankowski, kritisiert die Entscheidung:
»Die Ausweitung des §86a auf die nicht-öffentliche Verwendung im schulischen Bereich ist blinder Aktionismus. Die Schulen sind aus gutem Grund ein geschützter Erziehungsraum und verfügen bereits über weitreichende Maßnahmen, um auf solche Fälle zu reagieren. Das Jugendstrafrecht bietet hier keine sinnvolle Erweiterung. Es ist erstaunlich mit welcher Eile und mit welchem Eifer dieser Antrag eingebracht wurde, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2025 gerade einmal 173 Fälle dieser Art in Thüringen erfasst wurden. Man wünscht sich so eine Reaktion auf die über 1.000 Rohheitsdelikte an den Thüringer Schulen. Aber der Landesregierung scheinen Propagandadelikte wichtiger zu sein als Mobbing und Gewalt.«