Die Europäische Union hat im Jahr 2024 die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie – EPBD) beschlossen. Sie verfolgt das Ziel einer weitgehenden Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 und sieht bereits bis zum Jahr 2030 erhebliche Verschärfungen vor. Auch wenn die Mitgliedstaaten formell Spielräume bei der Umsetzung behalten, entsteht durch verbindliche Zielvorgaben und Zeitpläne ein erheblicher Anpassungsdruck, der in der Praxis umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auslöst. Bereits vor der nationalen Umsetzung entfaltet die EU-Gebäuderichtlinie Vorwirkungen auf Investitionsentscheidungen, Immobilienbewertungen, Kreditvergabe und Förderstrukturen. Für viele Eigentümer entsteht damit ein wirtschaftlicher Zwang zur energetischen Nachrüstung, auch wenn sich diese Maßnahmen im Einzelfall nicht rechnen. Private Eigentümer, Familien und kleinere Vermieter geraten dadurch in erhebliche finanzielle Risiken. Kreditfinanzierte Sanierungen führen zu langfristigen Belastungen, während zugleich Wertverluste von Immobilien drohen, wenn energetische Standards nicht erreicht werden. Die entstehenden Kosten werden regelmäßig über Mieten und Nebenkosten weitergegeben, wodurch die Warmmieten steigen und bezahlbarer Wohnraum im Bestand zunehmend verschwindet. Thüringen ist in besonderer Weise betroffen:

• Der bundesweite Wohngebäudebestand besteht zu rund 60 Prozent aus Gebäuden, die vor dem Jahr 1979 errichtet wurden; in Thüringen ist der Altbestand ebenfalls deutlich ausgeprägt.

• Ein- und Zweifamilienhäuser machen einen großen Anteil des Wohngebäudestands aus, was dazu führt, dass ein Großteil der Investitionslast auf private Selbstnutzer entfällt.

• Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, während Bau- und Sanierungskosten bundesweit nahezu gleich hoch sind.

• Gleichzeitig bestehen erhebliche Engpässe im Handwerk, insbesondere bei Heizungs-, Elektro- und Dämmgewerken, mit Wartezeiten von mehreren Monaten.

Damit wirken EU-Vorgaben in Thüringen sozial und wirtschaftlich deutlich belastender als in wirtschaftsstarken Ballungsräumen. Für viele Haushalte entsteht eine Kumulation aus Investitionsdruck, steigenden laufenden Kosten und eingeschränkter Kreditfähigkeit. Dies gefährdet sowohl die Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum als auch die Stabilität des ländlichen Wohnungsmarkts insgesamt. Der zusätzliche EU-CO2-Zertifikatehandel für Wärme und Verkehr (EUETS 2) ist bereits beschlossen und soll ab dem Jahr 2027, gegebenenfalls ab dem Jahr 2028, wirksam werden. Er ersetzt zwar perspektivisch den nationalen CO2-Preis, führt jedoch nicht zu einer Kostenneutralität für die Bürger. Die EU-weite Nachfrage nach Zertifikaten erhöht den strukturellen Preisdruck, insbesondere in Mitgliedstaaten mit hohem Sanierungsbedarf und hoher Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Nationale Möglichkeiten zur sozialen und regionalen Steuerung der Belastungen werden zugleich deutlich eingeschränkt. Zwar ist auf EU-Ebene ein Sozialklimafonds vorgesehen, dessen konkrete Ausgestaltung, Mittelverteilung und tatsächliche Entlastungswirkung für betroffene Haushalte jedoch unsicher sind und keinen automatischen Ausgleich steigender Energiepreise gewährleisten. Das Kostenrisiko verbleibt damit weitgehend bei den Bürgern. Statt europäischer Zwangsvorgaben bedarf es einer Politik, die auf Wirtschaftlichkeit, Freiwilligkeit, technische Offenheit und regionale Anpassungsfähigkeit setzt. Die aktuell beschlossenen Instrumente erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Um soziale Verwerfungen und dauerhafte Kostenbelastungen zu verhindern, ist ihre Aufhebung erforderlich, bevor sie vollständig in nationales Recht und Marktstrukturen eingreifen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache