Das Auerhuhn ist eine in Deutschland vom Aussterben bedrohte Vogelart, die im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt wird. Als Leitart strukturreicher Habitate boreo-montaner Regionen steht diese Tierart für intakte Lebensräume. Der starke Bestandsrückgang des Auerwildes zeigt das Verschwinden intakter Lebensräume an. Für den Rückgang liegen verschiedene Ursachen vor; dazu zählen Prädationsdruck, das mangelnde Angebot an Nahrung, eine stärkere Bewirtschaftung von Forstflächen sowie anthropogene und durch Industrieanlagen verursachte Störungen, aber auch der mangelnde genetische Austausch und klimatische Verhältnisse. Das Aussterben des Auerhuhns würde nicht nur zu einem Verlust eines Glieds des ökologischen Kreislaufs sowie der Thüringer Natur- und Kulturlandschaft führen, sondern auch nachteilige Folgen für andere Tier- und Pflanzenarten haben, weshalb gezielte Maßnahmen zum Arterhalt getroffen werden müssen, die den Bestand des Tieres effizient stabilisieren. In Thüringen finden seit mehreren Jahren Bemühungen statt, die Anzahl der Tiere zu erhöhen. Dabei spielt die Aufzuchtstation der Landesforstanstalt bei der Wiederansiedlung eine bedeutende Rolle. Hinzu kommen Ankäufe von Tieren aus dem Ausland, die ebenfalls ausgewildert werden. Dennoch ist der aktuelle Bestand gegenüber den Vorjahren gesunken und befindet sich nun auf dem Niveau des Jahres 2019. Diese geringe Anzahl reicht nicht für einen sich selbst tragenden Bestand aus und stellt die Frage nach der Zukunft des Auerhuhns in Thüringen. Im Sinne der biologischen Vielfalt und des Erhalts einer charakteristischen Vogelart sind daher dringend Maßnahmen auf Landesebene durchzuführen, die über das bisherige Artenschutzmanagement hinausgehen und sich positiv auf den Bestand im Freistaat auswirken, beispielsweise eine stärkere Bejagung von Prädatoren, Störreduktion und mehr Kernhabitate. Dazu gehört auch ein entsprechendes Engagement der Landesregierung auf Bundesebene und in Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Beispielsweise existiert im Land Baden-Württemberg ein spezieller Aktionsplan Auerhuhn, der Anregungen und Impulse für Thüringen enthält. Zudem ist die Landesregierung angehalten, sich dafür einzusetzen, dass störende Einflüsse wie die von Windenergieanlagen vermieden werden können oder ausgeschlossen sind. Ein jährlicher Bericht über die Situation des Auerhuhns im Landtag respektive im zuständigen Fachausschuss erscheint aufgrund der Gefährdungslage des Auerhuhns angemessen. Insgesamt ist ein Management zu etablieren, das den Bestand in Thüringen dauerhaft erhöht.