Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zahlreicher Wildtiere fällt regelmäßig mit dem ersten Grünlandschnitt zusammen. Betroffen sind Rehkitze und Feldhasen, Bodenbrüter und Wiesenvögel, aber auch Amphibien und Reptilien. Insbesondere Rehkitze halten sich häufig in Grünlandbeständen auf und verharren bei Gefahr reglos am Boden. Diese natürliche Schutzstrategie schützt sie vor Fressfeinden, nicht aber vor landwirtschaftlichen Mähwerken. Auf diese Weise sterben nach wie vor zahlreiche Wildtiere. Die Rettung von Rehkitzen, Junghasen, Bodenbrütern und anderen Wildtieren vor der Grasmahd dient daher nicht nur dem Tier- und Artenschutz, sondern auch dem Schutz der Mahd vor Einträgen von Toxinen. Dieser meist ehrenamtliche Einsatz in den frühen Morgenstunden durch Landwirte, Jagdausübungsberechtigte und Tierretter ist mit Nachdruck zu würdigen. Er zeigt ein Zusammenspiel von Landnutzern für den Tierschutz, die ihrer Pflicht und der Hege nachkommen. Als geeignete Maßnahme hat sich neben der Vergrämung oder dem Absuchen mit Jagdhunden als effektivste Methode der Einsatz von Wärmebilddrohnen bewährt, der jedoch auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Wichtig ist hierbei eine gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jagdausübungsberechtigten und ehrenamtlichen Helfern sowie Drohnenpiloten. Die Drohnen erfordern wiederum finanzielle Aufwendungen für die Beschaffung, Wartung, Sicherung und Ersatzmaterial. Diese Drohnen können über die Jagdabgabe in Thüringen angeschafft werden. Ein spezielles Förderprogramm existiert, anders als im Bund, auf Landesebene nicht. Die Nachfrage und die damit verbundene Mittelaufstockung des Bundesförderprogramms Rehkitzrettung im Jahr 2025 zeigen den großen Bedarf, weswegen dieses Programm verstetigt werden und bedarfsgerecht ausgestattet werden sollte. Die bestehende Förderung durch den Bund weist jedoch auch Förderlücken auf, die durch ein ergänzendes Landesprogramm und den Ausbau des Bundesprogramms geschlossen werden können. In eine erweiterte Förderung sind beispielsweise diejenigen einzubeziehen, die vor Ort nachweislich zur Wildtierrettung beitragen. Dazu gehören insbesondere Jagdgenossenschaften, Hegeringe, Kreisjägerschaften, Jagdausübungsberechtigte, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ehrenamtliche Initiativen, aber auch Privatpersonen. Ergänzend sind alternative Schutz-, Sichtungs- und Vergrämungsmittel zu berücksichtigen. Eine weitere Problematik im Zusammenhang mit der Tierrettung vor der Mahd ist eine bestehende Rechtsunsicherheit im Hinblick auf § 292 des Strafgesetzbuchs, demzufolge die Wildtierrettung als Wilderei gewertet werden kann. Dies muss politisch behoben werden. Denn das Absuchen von Mähflächen mit Wärmebilddrohnen zum Zweck der Jungwildrettung bedarf einer rechtssicheren Einordnung. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, im Sinne des Tierschutzes die wertvolle Arbeit der Wildtierrettung entsprechend anzuerkennen zu unterstützen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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