Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag will die verpflichtende Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abschaffen und stattdessen die Organisationsfreiheit der Städte und Gemeinden stärken. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, der den Kommunen künftig selbst überlassen soll, wie sie den gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung organisatorisch erfüllen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibe dabei ausdrücklich kommunale Aufgabe, jedoch ohne starre landesrechtliche Vorgaben. Ziel sei es, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Handlungsspielraum angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen zu erweitern.

Dazu die Sprecherin für Gleichberechtigung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Kerstin Düben-Schaumann:

»Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern steht für uns nicht zur Disposition. Was wir beenden wollen, ist die gesetzliche Verpflichtung zu einer ganz bestimmten Verwaltungsstruktur, die den Kommunen jede Flexibilität nimmt. Unsere Städte und Gemeinden wissen selbst am besten, wie sie ihre Aufgaben vor Ort erfüllen können. Wer Bürokratie abbauen und die kommunale Selbstverwaltung ernst nehmen will, muss den Kommunen wieder mehr Vertrauen schenken und ihnen die Freiheit zurückgeben, eigenverantwortlich über ihre Verwaltungsorganisation zu entscheiden.«