Die ambulante Gesundheitsversorgung in Thüringen steht zunehmend unter Druck. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich der Heilmittelerbringer – namentlich in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie. Bereits heute können vielerorts freiwerdende Praxen nur schwer nachbesetzt werden. Wartezeiten nehmen zu, Versorgungsangebote werden eingeschränkt und insbesondere im ländlichen Raum drohen Versorgungslücken. Dabei leisten Heilmittelerbringer einen unentbehrlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Sie begleiten Rehabilitationsprozesse, fördern die Selbständigkeit von Patienten, helfen dabei, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern und entlasten damit Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Ihre Arbeit ist für eine wohnortnahe und leistungsfähige Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Heilmittelerbringer sind in besonderem Maße auf regelmäßige Fort- und Weiterbildungen angewiesen. Zahlreiche therapeutische Leistungen dürfen erst nach dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen erbracht und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Weiterbildung dient daher nicht allein der beruflichen Entwicklung, sondern ist oft Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Versorgungsangebots. Die damit verbundenen Kosten gehen regelmäßig weit über die eigentlichen Lehrgangsgebühren hinaus. Insbesondere Fahrt-, Übernachtungs- und Betreuungskosten stellen für viele Beschäftigte und kleinere Praxen eine erhebliche Belastung dar. Dies gilt umso mehr in einem Flächenland wie Thüringen, in dem geeignete Fortbildungsangebote häufig in weiterer Entfernung angeboten werden. Die bestehenden Fördermöglichkeiten in Thüringen tragen dieser besonderen Situation bislang nicht ausreichend Rechnung. Im Vergleich zu anderen Ländern (insbesondere Sachsen-Anhalt) fällt die individuelle Weiterbildungsförderung deutlich geringer aus. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte. Hinzu kommt eine strukturelle Schieflage innerhalb der Gesundheitsversorgung. Während der Freistaat in den vergangenen Jahren zurecht verschiedene Instrumente zur Sicherung der ärztlichen Versorgung geschaffen hat, fehlt bislang eine vergleichbare Schwerpunktsetzung für Heilmittelerbringer. Dies wird deren tatsächlicher Bedeutung für die ambulante medizinische Versorgung nicht gerecht. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines steigenden Bedarfs an rehabilitativen und präventiven Leistungen müssen Heilmittelberufe stärker in den Fokus der Fachkräftepolitik rücken. Mit der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfond Plus im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe) verfügt Thüringen bereits über ein geeignetes Instrument, um auf diese Herausforderungen zu reagieren. Eine Anpassung bestehender Förderstrukturen ist sachgerechter und verwaltungsökonomisch sinnvoller als die Schaffung neuer Förderprogramme. Zugleich bietet die im Jahr 2027 endende aktuelle Förderperiode des ESF-Plus die Möglichkeit, die Förderprioritäten für die Zukunft neu auszurichten. Dies sollte genutzt werden, um Heilmittelerbringer stärker in die Fachkräfte- und Weiterbildungsförderung einzubeziehen und bestehende Förderlücken zu schließen. Eine gezielte Stärkung der Weiterbildungsförderung verbessert die Attraktivität der Heilmittelberufe, unterstützt die Fachkräftebindung und trägt dazu bei, die ambulante Gesundheitsversorgung in Thüringen langfristig zu sichern.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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