Die Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau in Bad Klosterlausnitz und die tödliche Messerattacke in Bad Langensalza innerhalb weniger Tage haben die Menschen in Thüringen erschüttert. Diese Taten stehen exemplarisch für eine Entwicklung, in der schwere Gewalt- und Sexualdelikte die Sicherheitslage für die Bevölkerung gravierend verschlechtern. Diese Fälle dürfen nicht als tragische Einzelfälle verharmlost werden, sondern müssen Anlass sein, endlich die sicherheitspolitischen und migrationspolitischen Defizite der Landespolitik aufzuarbeiten und zu beseitigen. Der Fall „Bad Klosterlausnitz“ verdeutlicht besonders drastisch die Folgen unzureichend durchgesetzter Ausreisepflichten. Der irakische Tatverdächtige war bereits seit März 2025 vollziehbar ausreisepflichtig – und konnte dennoch die Tat begehen sowie anschließend flüchten. Solche Fälle werfen grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit der geltenden Migrations-und Abschiebepraxis der Landesregierung auf. Die aktuellen Ereignisse fügen sich in eine seit Jahren beobachtbare strukturelle Entwicklung ein. Trotz rückläufiger Gesamtkriminalität steigt demnach die Gewaltkriminalität in Thüringen. Gleichzeitig hat sich die Struktur der Tatverdächtigen deutlich verschoben: Während die Zahl deutscher Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten leicht zurückging, stieg die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger erheblich – ihr Anteil an Gewalttaten erreichte im Jahr 2025 34,6 Prozent – ein Anteil, der deutlich über dem entsprechenden Bevölkerungsanteil liegt. Besonders ausgeprägt ist diese Situation bei schweren Sexualstraftaten. Die Landesregierung muss aus diesen Fakten endlich die für Thüringens Sicherheit erforderlichen Folgerungen ziehen: eine zielstrebige Remigrationspolitik mit entschiedener Durchsetzung aller Ausreisepflichten, die bessere Bündelung der Bekämpfung schwerer Ausländerkriminalität beim Landeskriminalamt sowie verbindliche Verfahrensabläufe, die sicherstellen, dass bei ausländischen Tatverdächtigen schwerer Gewalt-, Sexual- und Messerkriminalität aufenthaltsrechtliche Maßnahmen unverzüglich geprüft und umgesetzt werden. Nur wenn Ursachen klar benannt, Vollzugsdefizite beseitigt und die Sicherheitsbehörden organisatorisch gestärkt werden, kann der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern wirksam gerecht werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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