Kaum ist das Erste Thüringer Entlastungsgesetz (ELG) beschlossen, kündigt Ministerpräsident Mario Voigt bereits ein zweites an. In der Kleinen Anfrage 2429 muss die Thüringer Landesregierung nun einräumen: »Weder die eingesparten Personalstunden noch die gesenkten Bürokratiekosten des ersten Gesetzes lassen sich beziffern.« Selbst das amtliche Standardkostenmodell des Statistischen Bundesamts wurde dafür nicht genutzt – ohne rechtliche Not.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ringo Mühlmann:

»Nach dem Entlastungsgesetz ist bei der Brombeere vor dem Entlastungsgesetz. Im Juni wurde das kastrierte erste ELG durch den Landtag geprügelt und nun gesteht die Landesregierung unfreiwillig, dass sie dabei nie belastbare Zahlen hatte – nur vage Einschätzungen. Das hat mit verantwortungsvoller Arbeit nichts zu tun.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage bräuchte es genau das: präzise Erfassung, belastbare Berechnung, wirksame Lösungen. CDU, BSW und SPD können das offensichtlich nicht. Ich fordere die Landesregierung auf, beim nächsten Gesetzentwurf im Herbst vorher für eine belastbare Faktengrundlage zu sorgen.«