Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem diesjährigen Bericht festgestellt, dass die zahlreichen rechtlichen Mängel in den Zuwendungsverfahren durch und an die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen im Wesentlichen beseitigt wurden. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt diese Entwicklung. Gleichzeitig gilt jedoch, dass die grundsätzlicheren Missstände in der Kulturstiftung damit nicht behoben sind.
Thomas Benninghaus, kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, führt dazu aus:
»Es ist überfällig, dass die Kulturstiftung und das Ministerium wenigstens die Formalien einhalten. Aber das ist doch gar nicht die relevante Frage. Erfüllt die Kulturstiftung den ihr vom Landtag erteilten Auftrag? Erhalt kultureller Infrastruktur in der Fläche, Ausbau der Förderinstrumente, Ende der Parallelförderungen – darum geht es. Und in all diesen Punkten hat der Rechnungshof seine Kritik nicht zurückgenommen.
Auch die fragwürdigen Rücklagen der Kulturstiftung sind nicht Gegenstand des jüngsten Berichts. Das sind Mittel, die ungenutzt herumliegen. Und die Landesregierung legt jedes Jahr noch etwas mehr obendrauf. Diese Zuwendungen mögen jetzt vielleicht rechtlich sauber sein. Aber vertretbar sind sie deshalb noch lange nicht. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Kulturstiftung gründlich reformiert werden muss.«