Der Bundesgerichtshof hat heute den rechtskräftigen Freispruch einer Thüringer Proberichterin in einem Verfahren wegen Rechtsbeugung mitgeteilt. Die Richterin hatte während der Corona-Zeit den Zugang eines Seelsorgers zu einer schwer kranken, palliativ versorgten Heimbewohnerin ermöglicht. Wegen der Umstände dieser Entscheidung war sie zunächst wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Wiebke Muhsal, Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, sieht darin eine wichtige Klarstellung angesichts der außergewöhnlichen Situation, in der sich Richter, Behörden und Bürger damals befanden:
»Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich. Eine rechtlich angreifbare richterliche Entscheidung ist nicht automatisch eine strafbare Rechtsbeugung. Während der Corona-Zeit wurden Grundrechte in einem zuvor unvorstellbaren Ausmaß eingeschränkt, weshalb die Gerichte staatliche Maßnahmen kritisch am Maßstab der Verfassung prüfen mussten.
Dass die Richterin wegen ihrer Entscheidung zugunsten einer schwer kranken Heimbewohnerin zunächst verurteilt wurde, war für viele Menschen kaum nachvollziehbar. Besonders bedeutsam ist, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich festhält, dass die damalige Sachentscheidung der Richterin rechtlich vertretbar war und keine sachfremde Abkehr von Recht und Gesetz erkennen ließ. Umso wichtiger ist der nun erfolgte Freispruch.«