Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion offenbart das Ausmaß der Gleichstellungsbürokratie: Zum Jahresende 2025 gab es allein in Bundesgerichten, Bundesbehörden und Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung mindestens 548 Gleichstellungsbeauftragte. Die vollständigen Kosten kann die Bundesregierung dennoch nicht beziffern; eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde ebenfalls nicht vorgenommen. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag fordert deshalb mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aufzuheben und den Kommunen die Entscheidung über ihre Verwaltungsstrukturen zurückzugeben.
Dazu erklärt Kerstin Düben-Schaumann, gleichstellungspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
»Wer den Kommunen gesetzlich Pflichtstellen vorschreibt, muss deren Kosten kennen und ihren Nutzen belegen können. Die Bundesregierung kann weder das eine noch das andere. Gerade die Thüringer Städte, Gemeinden und Landkreise stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Jeder Euro, der durch unnötige Bürokratie gebunden wird, fehlt für Schulen, Straßen, Feuerwehren und andere kommunale Aufgaben.
Gleichberechtigung ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht und bleibt von unserem Gesetzentwurf unberührt. Jede Kommune kann freiwillig an einer solchen Stelle festhalten, wenn sie vor Ort einen konkreten Bedarf sieht. Wir beenden den gesetzlichen Zwang, stärken die kommunale Selbstverwaltung und sorgen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.«