Die Enquetekommission 8/1 hat heute mit den Stimmen der Kartellparteien den AfD-Antrag abgelehnt, Verbände zu den Schäden der Corona-Maßnahmen mündlich anzuhören. Die Brombeere räumte in der Sitzung ein, die Stellungnahmen nicht vollständig gelesen zu haben; BSW-Abgeordneter Kummer torpedierte auch den Kompromissvorschlag für eine nachträgliche Anhörung.
Die Zuschriften berichten von faktisch eingesperrten Heimbewohnern, Sterbenden ohne Begleitung, verbotenen Trauerfeiern, vom Ausschluss ungeimpfter Kinder trotz ablehnender STIKO-Empfehlung, von behinderten Kindern, die nur zur Therapie durften, wenn ihre Eltern geimpft waren, sowie von gekennzeichneten und separierten Schülern; ein Verband zählt die Menschenrechtsverletzungen in Pflegeeinrichtungen zu den »finstersten Kapiteln der Pandemie, aber darüber hinaus der Nachkriegsgeschichte«.
Der Landesseniorenrat spricht von Menschenrechtsverletzungen, die »zu keiner Zeit in den Blick« gekommen seien, der Verband kinderreicher Familien davon, »häufig nicht von Anfang an mitgedacht« worden zu sein, und die Stiftung Hand in Hand von »nicht (hinreichend)« einbezogener Fachexpertise; die AfD-Fraktion fordert deshalb aus Respekt vor den Geschädigten deren persönliche Anhörung.
Dazu erklärt Melanie Berger, Mitglied der AfD-Fraktion in der Enquetekommission:
»Wer den Betroffenen das Wort verweigert, will die Antworten nicht hören. Die Koalition lehnt eine mündliche Anhörung ab, ohne sich mit den Stellungnahmen ausreichend auseinandergesetzt zu haben. Wer so mit den Berichten der Geschädigten umgeht, betreibt keine Aufarbeitung. Die Enquetekommission verweigert damit ihren eigenen Auftrag.«