Die nach § 6 Abs. 3 des Thüringer Studierendenwerksgesetzes vorgesehene Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium und dem Studierendenwerk Thüringen ist zum 31. Dezember 2025 abgelaufen. Ich frage die Landesregierung:

1. Wird beziehungsweise wurde, wie unter Abschnitt H. der ausgelaufenen Ziel- und Leistungsvereinbarung vereinbart, eine Verlängerung der Vereinbarung angestrebt beziehungsweise vollzogen?

2. Welchen Umfang hat die gegenwärtig noch vorgenommene oder derzeit geplante Finanzhilfe für das Studierendenwerk Thüringen für die nächsten fünf Jahre?

3. Wie bewertet die Landesregierung, sofern eine Prüfung erfolgt ist, die Arbeit des Studierendenwerks Thüringen in den Jahren 2022 bis 2025 gemessen am Inhalt der Ziel- und Leistungsvereinbarung?g

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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