Nach dem in Beratung stehenden Gesetzentwurf „Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026“ sollen die in der Überschrift erwähnten Gemeindeneugliederungen zum 31. Dezember 2026 vollzogen werden. Aus den Maßgaben des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen ergeben sich Finanzhilfen für die betroffenen Kommunen. Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen und besonderen Entschuldungshilfen können die neu gebildeten Gemeinden nach jetziger Prognose im Einzelnen rechnen?
2. Sind über die Finanzhilfen hinaus Stundungen beziehungsweise der Erlass von Schulden für die Kommunen vorgesehen?
3. Wie hoch fallen die Kompensationszahlungen für die beiden betroffenen Verwaltungsgemeinschaften in den kommenden Jahren aus?