Im Verfahren 581 Js 4285/26 hat die Staatsanwaltschaft Erfurt mit Verfügung vom 28. April 2026 einer am 21. April 2026 erstatteten Strafanzeige wegen öffentlich angekündigter Massenblockaden gegen den für den 4. und 5. Juli 2026 in der Landeshauptstadt Erfurt geplanten AfD-Bundesparteitag gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft ist als Teil der Justizverwaltung dem weisungsbefugten Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz nachgeordnet. Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Staatsanwaltschaft Erfurt im Zusammenhang mit dem Verfahren 581 Js 4285/26 in irgendeiner Form Kontakt zum Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz aufgenommen oder ist das Ministerium gegebenenfalls von sich aus auf die Staatsanwaltschaft zugegangen (Angabe des Zeitpunkts, des Inhalts, der Teilnehmer und der Ergebnisse möglicher Absprachen)?
2. Hat das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz im Verfahren 581 Js 4285/26 von seinem Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft Erfurt Gebrauch gemacht (Angabe des Zeitpunkts und des Ziels der Ausübung des Weisungsrechts)?
3. Wurde die Verfügung vom 28. April 2026 dem Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz als Berichtssache vorgelegt oder das Ministerium auf anderem Weg vor dieser Verfügung über das Verfahren oder dessen beabsichtigtes Ergebnis unterrichtet?