Nach öffentlich bekannt gewordenen Informationen kam es in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz im Saale-Holzland-Kreis in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2026 zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau. Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Tatverdächtige festgestellt. Nach Presse- und Polizeiberichten richten sich die Ermittlungen gegen zwei Männer, einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen sowie einen 30-jährigen irakischen Staatsangehörigen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten die beiden weiterhin Beschuldigten zum Tatzeitpunkt, insbesondere hinsichtlich Asylverfahren, Schutzstatus, Duldung, Aufenthaltstitel oder Ausreisepflicht?

2. In welcher Gemeinde, welchem Landkreis beziehungsweise welcher kreisfreien Stadt waren die beiden Beschuldigten zum Tatzeitpunkt gemeldet, wohnhaft oder behördlich untergebracht?

3. Lagen zu den beiden Beschuldigten vor dem mutmaßlichen Tatgeschehen Erkenntnisse von Polizei, Justiz, Ausländer- oder sonstigen Behörden vor, insbesondere zu früheren Straftaten, laufenden Ermittlungsverfahren, aufenthaltsrechtlichen Verstößen, ausländerbehördlichen Maßnahmen oder Abschiebungshindernissen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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