Zur Thematik ergeben sich Fragen. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung hat die Landesregierung darüber, welche Städte des Oberzentrums Südthüringen je über eine Stimme oder über keine Stimme in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beziehungsweise der entsprechenden Planungsversammlung verfügen?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Auffassung?
3. Welche Folgen ergeben sich für den Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen, sollte er entgegen der Auffassung der Landesregierung das Stimmrecht der Städte des Oberzentrums betreffend beschlossen werden?