Nach mir vorliegenden Informationen hat die Schulleitung der Regelschule „Johann Carl Fuhlrott“ Leinefelde (Stadt Leinefeld-Worbis im Landkreis Eichsfeld) Eltern und Schüler in einem Schreiben darüber informiert, dass muslimischen Schülern dieses Jahr aufgrund des Zuckerfestes (Freitag, 20. März, bis Sonntag, 22. März 2026) ein Tag Unterrichtsbefreiung gewährt wird. Voraussetzung für die Befreiung ist ein Freistellungsantrag, der vom Klassenlehrer unterschrieben und rechtzeitig im Sekretariat abgegeben werden muss. Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Freistellung muslimischer Schüler zum diesjährigen Zuckerfest gewährt?
2. Welche Schulen im Landkreis Eichsfeld gewähren ihren muslimischen Schülern eine solche Unterrichtsbefreiung?
3. Wie verhält sich die Landesregierung zum vorliegenden Sachverhalt?