Eine verständliche, lückenlose und dauerhaft gepflegte Wanderwegebeschilderung ist für den Wandertourismus eine grundlegende Voraussetzung. Sie dient nicht nur der Orientierung der Wanderer, sondern trägt auch zur Besucherlenkung, zum Schutz sensibler Natur- und Waldflächen sowie zur Sicherheit auf den Wanderwegen bei. Aus zahlreichen Kommunen sowie von Wanderern, Wegewarten und Tourismusakteuren wird nach unserer Kenntnis jedoch immer wieder auf fehlende, beschädigte, schlecht erkennbare oder uneinheitliche Wegweiser hingewiesen. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Unterhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung der Beschilderung vielfach von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen und dem ehrenamtlichen Engagement der Wegewarte abhängen. Die Anforderungen an die Wanderwegebeschilderung ergeben sich insbesondere aus der Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ sowie dem Praxisleitfaden zur Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen. Die derzeitige Verwaltungsvorschrift ist bis Ende des Jahres 2026 befristet. Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2022 bis 2026 Fördermittel für Planung, Errichtung, Erneuerung und Unterhaltung von Wanderwegebeschilderungen beantragt und bewilligt?

2. In welchen Förderprogrammen sind Reparaturen, Ersatzbeschaffungen sowie laufende Unterhaltungskosten förderfähig?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, zur Entlastung der Kommunen und der ehrenamtlichen Wegewarte künftig insbesondere

a) eine landesweite Sammelbeschaffung, b) kostenfrei nutzbare und einheitliche Schildvorlagen, c) Material- oder Werkzeugpauschalen oder d) eine Förderung je Kilometer betreuten Wanderwegs oder vereinfachte Förderverfahren für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen einzuführen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wandertourismus die derzeitige Aufgaben- und Finanzierungsverteilung, wonach Investitionen in neue touristische Infrastruktur teilweise gefördert werden, während die dauerhafte Unterhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung regelmäßig von Kommunen oder den jeweiligen Trägern finanziert werden müssen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeitigen Zustand der Wanderwegebeschilderung auf den landesbedeutsamen Wanderwegen Thüringens, insbesondere am Rennsteig?

6. Welche landesweiten Erhebungen, Qualitätskontrollen oder Zustandsbewertungen liegen hierzu vor?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkungen einer mangelhaften Wanderwegebeschilderung auf die Besucherzufriedenheit, die Wiederkehrquote, die touristische Wertschöpfung sowie das Image Thüringens als Wanderland vor?

8. Liegen der Landesregierung Hinweise, Beschwerden oder Schadensmeldungen zu fehlender, beschädigter oder unzureichender Wanderwegebeschilderung seit dem Jahr 2022 vor (wenn ja, bitte auf die einzelnen Tourismusregionen aufgeteilt)?

9. Welche Stelle trägt nach Auffassung der Landesregierung die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Wanderwegebeschilderung auf touristisch bedeutsamen Wanderwegen, insbesondere dort, wo mehrere Träger oder Körperschaften beteiligt sind?

10. Welche öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Träger touristischer Wanderwege hinsichtlich der Kontrolle, Unterhaltung und Erneuerung der Wanderwegebeschilderung?

11. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen Land, ThüringenForst, Kommunen, Tourismusorganisationen, sonstigen Trägern und ehrenamtlichen Wegewarten?

12. Beabsichtigt die Landesregierung, ein landesweites Qualitätsmanagement mit regelmäßigen Kontrollen der Wanderwegebeschilderung auf touristisch bedeutsamen Wanderwegen einzuführen; wenn ja, in welcher Form?

13. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige personelle Ausstattung sowie die finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Orts- und Kreiswegewarte, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um deren Arbeit dauerhaft zu sichern und zu stärken?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache