Wiederkehrende Trockenperioden und ausgeprägte Hitzephasen können insbesondere auf Standorten mit geringer Wasserspeicherfähigkeit zu erheblichen Ertragseinbußen in der Landwirtschaft führen. Neben kurzfristigen Hilfsmaßnahmen stellt sich daher die Frage, inwieweit die landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen durch geeignete Rahmenbedingungen und Investitionen ihre Wasserversorgung, die Wasserspeicherung in der Fläche sowie ihre betriebliche Risikovorsorge verbessern können. Nach Angaben des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum werden in Thüringen derzeit jährlich rund 2 100 Hektar landwirtschaftliche und gartenbauliche Fläche bewässert. Gleichzeitig bestehen unter anderem im Rahmen der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Fördermöglichkeiten für wassereffiziente Bewässerungssysteme und unter bestimmten Voraussetzungen für den Bau oder Ausbau von Speicherbecken. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Entwicklung witterungsbedingter Ertragsausfälle infolge von Trockenheit und Hitze in der Landwirtschaft in Thüringen seit dem Jahr 2016 vor (bitte die verfügbaren Angaben nach Jahren, Regionen und besonders betroffenen Kulturarten darstellen)?

2. Wie haben sich die bewässerbaren und tatsächlich bewässerten landwirtschaftlichen Flächen in Thüringen seit dem Jahr 2016 entwickelt

3. Welches zusätzliche Bewässerungspotenzial sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung der regional verfügbaren Wasserressourcen?

4. In welchen Regionen Thüringens bestehen nach Einschätzung der Landesregierung gegenwärtig oder perspektivisch besondere Defizite bei der Verfügbarkeit von Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung?

5. Welche landwirtschaftlichen Produktionszweige sind hiervon besonders betroffen?

6. Wie haben sich seit dem Jahr 2016 Zahl, Umfang und Bearbeitungsdauer wasserrechtlicher Anträge landwirtschaftlicher Betriebe auf Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken entwickelt (bitte nach Möglichkeit auch die Zahl der genehmigten, abgelehnten und noch nicht abschließend beschiedenen Anträge darstellen)?

7. Nach welchen Kriterien werden in Thüringen bei Niedrigwasser oder länger anhaltender Trockenheit landwirtschaftliche Wasserentnahmen eingeschränkt beziehungsweise untersagt?

8. Welche Bedeutung wird dabei der Sicherung landwirtschaftlicher Produktion und Tierhaltung beigemessen?

9. Welche Änderungen wasserrechtlicher, verwaltungsrechtlicher oder förderrechtlicher Regelungen prüft die Landesregierung, um Investitionen in eine verlässliche und wassersparende landwirtschaftliche Bewässerung sowie die Genehmigung entsprechender Anlagen zu erleichtern oder zu beschleunigen?

10. Welche Förderprogramme stehen derzeit für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungsanlagen, wassersparende Bewässerungstechnik, Wasserzähler, Speicherbecken, Regenwassernutzung und sonstige Einrichtungen zur Verbesserung der betrieblichen Wasserversorgung zur Verfügung

11. In welchem Umfang wurden hierfür seit dem Jahr 2021 Mittel beantragt, bewilligt und ausgezahlt?

12. Plant die Landesregierung eine Ausweitung der Förderung landwirtschaftlicher Wasserinfrastruktur, insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Speicherbecken, Entnahme- und Verteilanlagen, Leitungsnetze, Regenwasserrückhaltung oder betriebsübergreifende Bewässerungssysteme?

13. Welche Maßnahmen fördert oder plant die Landesregierung zur Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher Böden und zur Verringerung von Wasserverlusten durch Oberflächenabfluss und Bodenerosion?

14. Welche Mittel stehen hierfür im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ oder anderer Förderinstrumente zur Verfügung?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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