Der durch den Reformstaatsvertrag neu geschaffene Medienrat evaluiert nach § 26b des Medienstaatsvertrags die Verfahren zur Überprüfung der Angebote sowie die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags durch ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihrer Gesamtheit und legt im Abstand von zwei Jahren einen Auftragsbericht vor. Zur organisatorischen und fachlichen Unterstützung des Medienrats wurde eine Geschäftsstelle an der Bauhaus-Universität Weimar eingerichtet. Am 11. Februar 2026 wurde hierzu eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bauhaus-Universität Weimar unterzeichnet. Nach öffentlich verfügbaren Angaben unterstützt die Geschäftsstelle den Medienrat organisatorisch und fachlich, koordiniert dessen wissenschaftliche Arbeitsprozesse sowie die Evaluations- und Berichtsprozesse und begleitet die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Geschäftsführung verantwortet zudem den weiteren Aufbau der Geschäftsstelle. Vor dem Hintergrund der Aufgaben und Bedeutung dieser neu geschaffenen Geschäftsstelle stellen sich Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen und vertraglichen Grundlagen, ihrer Finanzierung und personellen Ausstattung, ihrer konkreten Befugnisse sowie der Kontrolle und Transparenz ihrer Tätigkeit. Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen rechtlichen, vertraglichen und sonstigen Grundlagen beruhen die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Medienrats an der Bauhaus-Universität Weimar?

2. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus den in Frage 1 erfragten Grundlagen jeweils für den Freistaat Thüringen und die weiteren beteiligten Stellen?

3. Welche Vereinbarungen bestehen im Zusammenhang mit der Einrichtung, Finanzierung, personellen Ausstattung und dem Betrieb der Geschäftsstelle zwischen dem Freistaat Thüringen, der Bauhausuniversität Weimar, dem Medienrat, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, anderen Ländern oder sonstigen Institutionen (bitte jeweils Vertragsparteien, Gegenstand, Abschlussdatum und Laufzeit angeben)?

4. Aus welchen Mitteln, in welcher Höhe und durch welche Stelle wurde beziehungsweise wird die Geschäftsstelle in den Jahren 2025 bis 2030 finanziert (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Kostenträgern, wie Freistaat Thüringen, andere Länder, ARD, ZDF, Deutschlandradio oder einzelne öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beziehungsweise Gemeinschaftseinrichtungen sowie sonstige Stellen)?

5. Welche Aufwendungen und Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung für die Geschäftsstelle für die Jahre 2026 bis 2030 jeweils veranschlagt, vereinbart oder geplant (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Personalausgaben, Sachausgaben, externen wissenschaftlichen Leistungen und Gutachten, Reisekosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit sowie sonstigen Ausgaben)?

6. Wie viele Stellen beziehungsweise Vollzeitäquivalente sind für die Geschäftsstelle insgesamt vorgesehen beziehungsweise geplant (bitte aufschlüsseln nach Stand der Besetzung, Entgelt- beziehungsweise Besoldungsgruppen und vergleichbaren Vergütungsregelungen)?

7. Welche Aufgaben und eigene Entscheidungsbefugnisse besitzt die Geschäftsführung der Geschäftsstelle insbesondere hinsichtlich der a) Vorbereitung der Evaluierungsverfahren und des Auftragsberichts, b) Auswahl und Beauftragung wissenschaftlicher Einrichtungen, Sachverständiger oder Gutachter, c) Erstellung und redaktionellen Bearbeitung von Vorlagen, Vermerken, Berichts- und Beschlussentwürfen, d) Vorbereitung von Beschlüssen und Empfehlungen des Medienrats sowie e) Bewirtschaftung und Vergabe finanzieller Mittel?

8. Wer trifft die abschließenden Entscheidungen über Untersuchungsgegenstände, wissenschaftliche Methoden, Datenquellen, Bewertungskriterien sowie die Auswahl externer wissenschaftlicher Einrichtungen, Sachverständiger oder Gutachter?

9. Durch welche organisatorischen und verfahrensmäßigen Vorkehrungen werden die Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der mit Frage 8 erfragten Entscheidungen gewährleistet?

10. Welche Informations-, Auskunfts-, Vorlage- und Datenzugangsrechte besitzen der Medienrat beziehungsweise seine Geschäftsstelle gegenüber den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio?

11. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die in Frage 10 erfragten Informations-, Auskunfts-, Vorlage- und Datenzugangsrechte jeweils und welche Möglichkeiten bestehen, entsprechende Informations- oder Datenanforderungen durchzusetzen?

12. Welchen internen und externen Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftlichkeitskontrollen unterliegen die Geschäftsstelle und die für ihre Tätigkeit bereitgestellten Mittel nach Kenntnis der Landesregierung?

13. Welche Prüfungsbefugnisse haben insbesondere der Thüringer Rechnungshof oder andere Rechnungshöfe beziehungsweise Kontrollorgane im Rahmen der in Frage 12 erfragten Kontrollen nach Kenntnis der Landesregierung?

14. Welche der folgenden Unterlagen und Angaben sind bereits öffentlich zugänglich beziehungsweise sollen künftig veröffentlicht werden: f) die Kooperationsvereinbarung über die Geschäftsstelle, g) Wirtschafts- beziehungsweise Finanzierungspläne, h) die jährlichen tatsächlichen Gesamtausgaben, i) die Stellen- und Personalstruktur sowie j) Angaben über die Vergabe und Finanzierung externer wissenschaftlicher Leistungen und Gutachten?

15. Aus welchen Gründen soll gegebenenfalls von einer Veröffentlichung der in Frage 14 genannten Unterlagen abgesehen werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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