Mit dem zum 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag wurde nach § 26b des Medienstaatsvertrags ein unabhängiger Medienrat geschaffen, der die Verfahren zur Überprüfung der Angebote sowie die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch ARD, ZDF und Deutschlandradio evaluiert und hierüber regelmäßig berichtet. Die Geschäftsstelle des Medienrats ist im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen an der Bauhaus-Universität Weimar angesiedelt. Zum 15. August 2026 wurde die Geschäftsführung der Geschäftsstelle nach einem mehrstufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren neu besetzt. Die mit der Geschäftsführung betraute Person war zuvor langjährig für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag tätig, gehörte dem Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an und war Mitglied des Rundfunkrats des Mitteldeutschen Rundfunks. Zudem übt sie weiterhin ein kommunalpolitisches Mandat aus und gehört dort einer gemeinsamen Fraktion von Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Während § 26b des Medienstaatsvertrags für die Mitglieder des Medienrats besondere Anforderungen an deren Unabhängigkeit und Unvereinbarkeit sowie eine Karenzzeit vorsieht, sind entsprechende gesetzliche Anforderungen für die Geschäftsführung und die weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle nicht ausdrücklich normiert. Vor dem Hintergrund der organisatorischen und fachlichen Bedeutung der Geschäftsstelle für die Arbeit des unabhängigen Medienrats stellen sich daher Fragen hinsichtlich des Auswahlverfahrens, möglicher Interessenkollisionen sowie der organisatorischen Absicherung ihrer Unabhängigkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle des Medienrats, insbesondere hinsichtlich der Zahl der eingegangenen Bewerbungen, der Zahl der zu Auswahlgesprächen eingeladenen Personen und den einzelnen Stufen des Auswahlverfahrens?

2. Welche maßgeblichen Auswahl- und Bewertungskriterien wurden für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle des Medienrats nach Kenntnis der Landesregierung zugrunde gelegt?

3. Welche Personen, Institutionen oder Gremien waren nach Kenntnis der Landesregierung an der Vorbereitung, Durchführung oder Entscheidung des Auswahlverfahrens beteiligt?

4. Wem oblag die abschließende Auswahlentscheidung bei der Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle?

5. In welcher Weise waren die Landesregierung, die Staatskanzlei oder andere Behörden beziehungsweise Einrichtungen des Landes unmittelbar oder mittelbar an der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens, der Festlegung der Auswahlkriterien beziehungsweise der Entscheidung über die Besetzung beteiligt?

6. Welche Regelungen enthält die zwischen dem Land und der Bauhaus-Universität Weimar geschlossene Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der a) personellen Besetzung der Geschäftsstelle, b) Auswahl und Bestellung ihrer Geschäftsführung, c) Dienst- und Fachaufsicht, d) Weisungsbefugnisse gegenüber der Geschäftsführung sowie e) organisatorischen und fachlichen Unabhängigkeit der Geschäftsstelle?

7. In welchem arbeits-, dienst- oder sonstigen rechtlichen Verhältnis stehen die Geschäftsführung und die weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle nach Kenntnis der Landesregierung?

8. Welche Stelle nimmt gegenüber der Geschäftsführung und den weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle nach Kenntnis der Landesregierung jeweils die Arbeitgeber- beziehungsweise Dienstherrnfunktion wahr?

9. Wer übt nach Kenntnis der Landesregierung gegenüber der Geschäftsführung sowie den weiteren Beschäftigten der Geschäftsstelle jeweils die Dienst- oder Fachaufsicht aus?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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