Eine verständliche, lückenlose und dauerhaft gepflegte Wanderwegebeschilderung ist für den Wandertourismus eine grundlegende Voraussetzung. Sie dient nicht nur der Orientierung der Wanderer, sondern trägt auch zur Besucherlenkung, zum Schutz sensibler Natur- und Waldflächen sowie zur Sicherheit auf den Wanderwegen bei. Aus zahlreichen Kommunen sowie von Wanderern, Wegewarten und Tourismusakteuren wird nach unserer Kenntnis jedoch immer wieder auf fehlende, beschädigte, schlecht erkennbare oder uneinheitliche Wegweiser hingewiesen. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Unterhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung der Beschilderung vielfach von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen und dem ehrenamtlichen Engagement der Wegewarte abhängen. Die Anforderungen an die Wanderwegebeschilderung ergeben sich insbesondere aus der Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ sowie dem Praxisleitfaden zur Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen. Die derzeitige Verwaltungsvorschrift ist bis Ende des Jahres 2026 befristet. Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Regelung soll nach Ablauf des Jahres 2026 an die Stelle der derzeitigen Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ treten?
2. Bis wann beabsichtigt die Landesregierung hierüber zu entscheiden?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Verwaltungsvorschrift sowie den Praxisleitfaden zur Touristischen Wanderwegekonzeption zu überarbeiten, insbesondere im Hinblick auf einfachere Verfahren, kostengünstigere Materialien sowie geringere Planungs-, Beschaffungs- und Unterhaltungskosten für die Kommunen?
4. Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wird, welche Stellen, Verbände und Institutionen sollen an einer Überarbeitung beteiligt werden, insbesondere Kommunen, kommunale Spitzenverbände, Landkreise, ThüringenForst, Naturparke, Tourismusorganisationen, Wandervereine sowie Orts- und Kreiswegewarte?
5. Welche Vorgaben des Praxisleitfadens zu Material, Gestaltung, Größe, Befestigung, Standortkennzeichnung und Katasterführung werden derzeit durch Landesbehörden, ThüringenForst oder Fördermittelgeber faktisch als verbindliche Genehmigungs- oder Fördervoraussetzungen angewendet, obwohl sie nicht ausdrücklich Bestandteil der Verwaltungsvorschrift sind?
6. Welche Anzeige-, Zustimmungs- oder Abstimmungspflichten bestehen beim Ersatz beschädigter oder fehlender Wegweiser sowie beim Anbringen zusätzlicher Markierungen auf bereits abgestimmten Wanderwegen?
7. Auf welchen wissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftlichen Erkenntnissen beruht die Empfehlung, Holz für Wegweiserschilder grundsätzlich nur noch ausnahmsweise einzusetzen?
8. Beabsichtigt die Landesregierung, den Kommunen künftig eine größere Wahlfreiheit hinsichtlich der für Wegweisschilder zu verwendende Materialien einzuräumen?
9. Welche durchschnittlichen Kosten sind der Landesregierung aus landeseigenen, geförderten oder von Landesstellen begleiteten Vorhaben der Jahre 2022 bis 2026 jeweils bekannt für a) die Planung einer Wanderwegebeschilderung, b) die Herstellung eines Wegweisers, c) Wegweiserpfosten, d) Montage, e) Katastererfassung, f) laufende Kontrollen und g) Reparaturen sowie Ersatzbeschaffungen?