Nach einer am 11. August 2026 von uns begonnenen Abfrage in sozialen Medien wurde im Raum Bad Frankenhausen über einen deutlich wahrnehmbaren Chlorgeruch und Chlorgeschmack des Leitungswassers berichtet. Vergleichbare Wahrnehmungen werden nach unserer Kenntnis wiederkehrend aus Teilen des östlichen Kyffhäuserkreises gemeldet. Ein wahrnehmbarer Chlorgeruch erlaubt für sich genommen noch keine abschließende Beurteilung der gesundheitlichen Qualität des Trinkwassers, wirft aber Fragen nach Anlass, Umfang, Dauer und Überwachung der Desinfektion auf. Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband weist darauf hin, dass das aus 31 Brunnen und drei Quellfassungen gewonnene Wasser regelmäßig beprobt und bei Bedarf mit Natriumhypochlorit desinfiziert wird. Seit dem 1. Juni 2026 führt der Verband nach eigener Mitteilung zudem Spülungen der Endhydranten im gesamten Verbandsgebiet zur Sicherung der Trinkwasserhygiene durch. Nach der Trinkwasserverordnung sind verwendete Aufbereitungsstoffe und ihre Konzentrationen aufzuzeichnen; über den Beginn einer Aufbereitung oder Desinfektion und die Konzentration eines zugesetzten Aufbereitungsstoffs sind die Betroffenen zu informieren. Organoleptisch wahrnehmbare nachteilige Veränderungen, insbesondere bei Geruch oder Geschmack, sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Die nachfolgenden Fragen sind auf die aktuellen und wiederkehrenden Desinfektionsvorgänge sowie deren konkrete Ursachen beschränkt. Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung, dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband zu Beschwerden beziehungsweise Hinweisen auf einen deutlich wahrnehmbaren Chlorgeruch oder Chlorgeschmack des Trinkwassers seit dem 11. August 2026 im Raum Bad Frankenhausen vor (bitte nach Datum, Ort beziehungsweise Ortsteil, Versorgungszone und Anzahl der eingegangenen Hinweise aufschlüsseln)?

2. Wurde die Desinfektion des Trinkwassers im Raum Bad Frankenhausen seit dem 1. August 2026 aufgenommen, verstärkt oder in ihrer Dosierung verändert; wenn ja, wann, durch wen, aus welchem konkreten betrieblichen, hygienischen oder mikrobiologischen Anlass und für welchen voraussichtlichen Zeitraum?

3. Welche Zugabemengen des eingesetzten Desinfektionsmittels sowie welche Konzentrationen an freiem und gesamtem Chlor wurden seit dem 1. August 2026 im betroffenen Versorgungsgebiet gemessen (bitte sämtliche vorhandenen Mess- und Betriebsdaten nach Datum, Uhrzeit, Messstelle, Messwert und Ort der Probenahme sowie die üblicherweise an diesen Stellen gemessenen Werte angeben)?

4. Welche mikrobiologischen, chemischen oder betrieblichen Auffälligkeiten wurden vor Beginn oder während der aktuellen Chlorung im Rohwasser, am Ausgang der Wassergewinnungs- oder Aufbereitungsanlage, in Hochbehältern sowie im Leitungsnetz festgestellt und welche dieser Befunde waren für die Desinfektionsmaßnahme ursächlich?

5. Wurde das Trinkwasser im Zusammenhang mit der aktuellen Chlorung auf Desinfektionsnebenprodukte, insbesondere Chlorat, Chlorit, Trihalogenmethane und Halogenessigsäuren, untersucht; wenn ja, welche Werte wurden wann sowie an welchen Messstellen festgestellt und wurden sämtliche geltenden Grenz- beziehungsweise Referenzwerte eingehalten?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitliche und organoleptische Qualität des seit dem 11. August 2026 im Raum Bad Frankenhausen abgegebenen Trinkwassers und bestehen oder bestanden besondere Hinweise oder Einschränkungen für Säuglinge, Schwangere, immungeschwächte Personen oder die Zubereitung von Lebensmitteln?

7. Wurde dem zuständigen Gesundheitsamt eine wahrnehmbare Veränderung von Geruch oder Geschmack beziehungsweise ein zugrunde liegendes außergewöhnliches Vorkommnis nach § 47 der Trinkwasserverordnung angezeigt; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

8. Welche Prüfungen, Maßnahmen oder Anordnungen folgten daraus?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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