Die Anhörung zum Entwurf einer Novelle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes hat weitgehenden Nachbesserungsbedarf offenbart. Der Thüringer Datenschutzbeauftragte und weitere Anzuhörende äußerten teils erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Interessenvertretungen bemängelten durchgehend die praxistaugliche Anwendbarkeit des Entwurfs.
Dazu erklärt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
»Eine Modernisierung des Polizeiaufgabengesetzes ist durchaus wünschenswert, aber dieser Gesetzentwurf ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Neben meiner bis heute nicht ausgeräumten Sorge vor einem möglichen Missbrauch neuer, weitgehender polizeilicher Befugnisse haben insbesondere die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken meine ablehnende Haltung bestätigt. Auch die Befürchtungen der Gewerkschaften hinsichtlich der praktischen Anwendbarkeit im Einsatz lassen den Entwurf nicht besser aussehen.
Eine starke und handlungsfähige Polizei ist für die Durchsetzung des Rechtsstaates wichtig. Der Entwurf der Landesregierung ist nach meiner Überzeugung nicht geeignet, diese Anforderung an die Polizei zu erfüllen.«