Die Protestaktion „Das letzte Hemd“ wurde auch in Thüringen gesichtet. Ich frage die Landesregierung:
1. Beobachtet die weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* die Protestaktion „Das letzte Hemd“ beziehungsweise einzelne daran beteiligte Personen oder Gruppierungen in Thüringen?
2. Nach welchen Kriterien unterscheidet die weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* zwischen einer grundrechtlich geschützten Kritik an der Politik der Bundesregierung und einer extremistischen Bestrebung im Sinne des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes?
3. Ist nach Einschätzung der der Landesregierung unterstellten Behörden mit der entsprechenden Aufgabenzuweisung jegliche Kritik an der Landes- oder Bundesregierung sofort extremistisches Verhalten oder wie gestalten sich mögliche Abstufungen diesbezüglich (sinnvolle Gliederung nach Abstufung und jeweiliger [extremistischer] Einordnung anhand von plakativen Beispielen)?
4. Wie viele Einzelvorfälle im Zusammenhang mit der Aktion sind der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* in Thüringen bekannt (Gliederung nach Anzahl, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie Zeitpunkt)?
5. Ordnet die weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* die Aktion „Das letzte Hemd“ beziehungsweise einzelne daran beteiligte Personen oder Gruppierungen in Thüringen als Ausdruck legitimer Kritik an der Politik der Bundesregierung oder als Teil einer extremistischen Bestrebung ein (Gründe der jeweiligen Einschätzung)?
6. Welchem Phänomenbereich werden die nach Frage 5 als extremistisch eingeordneten Fälle durch die weisungsgebundene Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung* zugeordnet (Gliederung nach Phänomenbereichen)?
7. Aus welchen Gründen erfolgt die jeweilige Zuordnung zu einem Phänomenbereich nach Frage 6?
8. War oder wird die Aktion „Das letzte Hemd“ beziehungsweise wurden einzelne ihrer Akteure in Thüringen bereits Gegenstand eines Verfassungsschutzberichts oder einer vergleichbaren Veröffentlichung der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung*?