Das Gelände der ehemaligen Lackfabrik in der Tabarzer Straße 2 in Waltershausen wird unter der Altlastenkennziffer 04553 als Altstandort geführt. Nach früheren Angaben der Landesregierung wurden dort Umweltbelastungen festgestellt und ein prioritärer Sanierungsbedarf angenommen. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse sowie der Stand der Gefahrenbewertung, der Sanierung und möglicher Nachnutzungsoptionen sind mir nicht bekannt. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Grundstücke und Flurstücke umfasst der unter der Altlastenkennziffer 04553 geführte Standort der ehemaligen Lackfabrik in Waltershausen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den gegenwärtigen grundbuchrechtlichen Eigentümer der in Frage 1 erfragten Grundstücke vor?
3. Sofern eine namentliche Benennung nicht erfolgt: Handelt es sich bei dem Eigentümer nach Kenntnis der Landesregierung um eine natürliche Person, eine juristische Person des Privatrechts, das Land, eine Kommune oder einen anderen öffentlichen Rechtsträger?
4. Befanden sich die in Frage 1 erfragten Grundstücke seit dem Jahr 1990 zeitweise im Eigentum des Landes, einer Kommune oder eines anderen öffentlichen Rechtsträgers (falls ja, bitte Zeiträume angeben)?
5. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Waltershäuser Lackfabrik GmbH zum Zeitpunkt ihrer Löschung im Handelsregister als Eigentümerin der in Frage 1 erfragten Grundstücke im Grundbuch eingetragen war?
6. Ist der Landesregierung bekannt, ob nach der Löschung der Waltershäuser Lackfabrik GmbH eine Nachtragsliquidation durchgeführt oder ein Nachtragsliquidator bestellt wurde?
7. Welchen aktuellen Status weist das Altlastenkataster für das in Frage 1 genannte Gelände aus?
8. Welche Schadstoffe oder sonstigen Belastungen wurden festgestellt (bitte nach Schadstoff- oder Belastungsart aufschlüsseln)?
9. Welche Gefahren gehen nach Einschätzung der zuständigen Behörden gegenwärtig von dem in Frage 1 genannten Gelände aus?
10. Welche Untersuchungs-, Sicherungs-, Sanierungs-, Abriss- oder Beräumungsmaßnahmen wurden seit dem Jahr 1990 auf dem in Frage 1 erfragten Grundstücken durchgeführt und in welcher Höhe wurden hierfür öffentliche Mittel eingesetzt? 11. Wer wird nach Kenntnis der Landesregierung von den zuständigen Behörden gegenwärtig als Zustands- oder Handlungsverantwortlicher für die in Frage 1 erfragten Grundstücke angesehen?