Am frühen Sonntagmorgen des 19. Juli 2026 wurde in der Johannisstraße in der Jenaer Innenstadt ein 37-jähriger Mann angegriffen. Ein unbekannter Täter warf zunächst eine Glasflasche in seine Richtung, biss ihn anschließend, brachte ihn zu Boden und verletzte ihn an der Hand. Die Polizei beschreibt den Tatverdächtigen als etwa 175 Zentimeter groß, mit kurzen schwarzen Haaren, grauem T-Shirt und Jeans und verwendet in ihrer Personenbeschreibung die Bezeichnung „arabischer Phänotyp“. Der Fall wirft Fragen nach den fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Verwendung phänotypischer Personenbeschreibungen in polizeilichen Fahndungsaufrufen sowie nach deren Anwendung in der polizeilichen Praxis auf. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Jenaer Innenstadt getroffen wurden beziehungsweise vorgesehen sind. Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung beziehungsweise der Landespolizeiinspektion Jena zu Tatzeit, Tatort, Tathergang und den Verletzungen des Geschädigten im in der Einleitung geschilderten Fall vor?
2. Wegen welcher Straftatbestände wird in dem genannten Fall derzeit ermittelt und aus welchen Gründen wurde diese strafrechtliche Einordnung gewählt?
3. Wie lautet die von der Polizei verwendete Personenbeschreibung des Tatverdächtigen im Wortlaut?
4. Wie ist der aktuelle Ermittlungs- und Fahndungsstand in dem genannten Fall und welche konkreten Fahndungsmaßnahmen (beispielsweise Zeugenbefragungen, Videoauswertungen oder Öffentlichkeitsfahndungen) wurden bislang durchgeführt beziehungsweise dauern derzeit an?
5. Wer entscheidet im Rahmen eines polizeilichen Fahndungsaufrufs über Inhalt und Umfang einer veröffentlichten Personenbeschreibung und welche Stellen sind hierbei gegebenenfalls zu beteiligen oder zur Freigabe befugt?
6. Welche Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Handreichungen oder sonstigen Vorgaben bestehen in Thüringen für die Erstellung von Personenbeschreibungen in Fahndungsaufrufen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung phänotypischer Merkmale?
7. Sind seit dem Jahr 2021 die Vorgaben oder die polizeiliche Praxis zur Verwendung phänotypischer Personenbeschreibungen in Fahndungsaufrufen geändert worden oder bestehen entsprechende Änderungsabsichten, wenn ja, welche?
8. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 zur Erhöhung der Sicherheit in der Jenaer Innenstadt, insbesondere in den Nacht- und frühen Morgenstunden, umgesetzt oder befinden sich derzeit in Planung?
9. Sind im Bereich der Jenaer Innenstadt zusätzliche Streifenfahrten, Schwerpunktkontrollen oder sonstige besondere Einsatzmaßnahmen vorgesehen oder bereits umgesetzt, wenn ja, welche räumlichen und zeitlichen Schwerpunkte weisen diese auf?