Im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage 8/2974 ergeben sich zusätzliche Fragen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkrete Summe wurde für die seit Geltung des Erlasses zur Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer Nutzung beantragten (genehmigten und gegebenenfalls abgelehnten) Windenergieanlagen je Anlage für den Rückbau als Rückstellung oder anderweitige Sicherheitsleistung angezeigt?

2. Welche Gesamtinvestitionssumme wurde dabei jeweils als Referenz angegeben?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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