Als Teil der Coronamaßnahmenpolitik wurden Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen an Krankenhäuser in Thüringen gezahlt. Diese Vorgehensweise war dazu geeignet, für Krankenhäuser finanzielle Anreize zu setzen, Betten freizuhalten, planbare Behandlungen zu verschieben oder die Meldung betreibbarer Intensivkapazitäten zu beeinflussen. In ihrer Antwort in Drucksache 8/1557 auf die Kleine Anfrage 8/806 stellte die Landesregierung fest, dass in den Jahren 2020 bis 2022 eine potenzielle Gefahr der Überlastung von Krankenhäusern bestanden habe und ex post eine Überlastung des Krankenhaussystems in Thüringen nicht feststellbar war. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Art, Höhe und Zeitraum der in den Jahren 2020 bis 2023 an Krankenhäuser in Thüringen gewährten Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie etwaiger weiterer Finanzhilfen an Krankenhäuser in Thüringen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 beziehungsweise COVID-19 (bitte unter Angabe von Gesamtzahlen für Thüringen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Krankenhaus, Zeitraum, jeweiliger Rechtsgrundlage und Zahlungszweck)?
2. Auf welcher Datengrundlage erfolgten in Thüringen im Zeitraum von 2020 bis 2023 durch welche Stelle die landesseitige Prüfung, Weiterleitung oder sonstige Mitwirkung bei Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen nach § 21 KHG sowie bei weiteren pandemiebedingten Zahlungsregelungen (bitte nach jeweiliger Rechtsgrundlage, Zahlungszweck, Zeitraum, zuständiger Stelle sowie betroffenen Krankenhäusern aufschlüsseln und jeweils angeben, welche Anspruchs- und Berechnungsparameter zugrunde lagen)?
3. Welche konkreten Parameter waren ausschlaggebend für die in Drucksache 8/1557 getroffene Einschätzung der Landesregierung, in den Jahren 2020 bis 2022 habe eine potenzielle Gefahr der Überlastung der Krankenhäuser in Thüringen bestanden?
4. Hat die Landesregierung während der Geltung der Corona-Maßnahmenpolitik Schritte unternommen, um eigene Erhebungen zur Ist-Auslastung und zu freien Kapazitäten in Krankenhäusern in Thüringen durchzuführen; wenn ja, welche mit welchen Ergebnissen?