Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/2336 in Drucksache 8/3767 ergibt sich, dass die Wochenberichte des Landesamts für Verbraucherschutz zahlreiche epidemiologische Kennzahlen und Auswertungen enthielten. Zugleich bleiben die konkreten Datengrundlagen, die zur Erstellung der Wochenberichte herangezogen wurden, weitgehend unbenannt. Die Landesregierung führt lediglich aus, Datengrundlage hätten zu jedem Zeitpunkt alle labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle gebildet. Zugleich enthält die Tabelle der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 8/2336 Kennzahlen, die über die bloße Erfassung labordiagnostisch bestätigter Fälle hinausgehen und zusätzliche Datenquellen, unter anderem Einzelfalldaten mit Impfstatusangabe sowie Bevölkerungsdaten, voraussetzen. Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem konkreten Datenbestand, Datenerfassungssystem oder sonstigen Instrument wurden die den Wochenberichten zugrunde liegenden Rohdaten oder aggregierten Daten jeweils bezogen (bitte zu jeder Kennzahl aus der Tabelle in der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 8/2336 die Bezeichnung der Datenquelle sowie die zuständige beziehungsweise führende Stelle einzeln aufführen)?

2. Welche zusätzlichen Daten, Bezugsgrößen oder Referenzwerte lagen denjenigen Kennzahlen der Wochenberichte zugrunde, die nicht allein aus labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fällen berechnet werden konnten, insbesondere solchen Kennzahlen, die Einzelfalldaten mit Impfstatusangabe voraussetzen?

3. Aus welchen konkreten Quellen stammten die in Frage 2 genannten zusätzlichen Daten, Bezugsgrößen oder Referenzwerte (bitte jeweils nach Kennzahl, Datenquelle, zuständiger Stelle und Zeitraum aufschlüsseln)?

4. Welche Stelle der Landesregierung oder des Landesamts für Verbraucherschutz war jeweils verantwortlich für die Auswahl der in den Wochenberichten dargestellten Kennzahlen und auf welcher Grundlage wurden Kennzahlen in den Wochenbericht aufgenommen oder aus ihm entfernt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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