Nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eine Absonderung von sogenannten Ausscheidern oder Ansteckungsverdächtigen in einem abgeschlossenen Krankenhaus, einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses oder auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung möglich. Auch die Absonderung von Personen, die sich nicht an Quarantänevorgaben halten, wurde im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 politisch diskutiert. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Personen wurden zwischen den Jahren 2020 und 2024 auf Grundlage von § 30 Abs. 2 IfSG abgesondert (bitte nach Alter der Person, Dauer der Absonderung, Grund der Absonderung und Ort der Absonderung) aufschlüsseln?
2. Hat die Landesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2024 Konzepte für den Umgang mit Ausscheidern, Ansteckungsverdächtigen oder Quarantäneverweigerern erarbeitet?
3. Hat sich die Landesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2024 über den Umgang mit Ausscheidern, Ansteckungsverdächtigen oder Quarantäneverweigerern verständigt?
4. In welchen Immobilien wurden im Zeitraum von 2020 bis 2024 Ausscheider, Ansteckungsverdächte oder Quarantäneverweigerer untergebracht?
5. Waren in der Vergangenheit oder sind aktuell landeseigene oder andere Immobilien für die Unterbringung von abgesonderten Personen oder Quarantäneverweigerern vorgesehen; wenn ja, welche?
6. Wurden seitens der Landesregierung im Zeitraum von 2020 bis 2024 für Zwecke der Absonderung geeignete Immobilien gesucht; wenn ja, welche Ergebnisse hatte diese Suche? 7. Hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit mit anderen Ländern über den Umgang mit Quarantäneverweigerern ausgetauscht?
8. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Verwarnungen gegen Personen ausgesprochen, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen Quarantäneregeln oder -anordnungen bestand (bitte nach Alter der Person, Veranlasser der Verwarnung, Datum, Rechtsgrundlage und Grund aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Hausarreste gegen Personen ausgesprochen, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen Quarantäneregeln oder -anordnungen bestand (bitte nach Alter der Person, Veranlasser des Hausarrests, Datum, Rechtsgrundlage und Grund aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 sonstige Maßnahmen gegen Personen durchgeführt, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen Quarantäneregeln oder -anordnungen bestand (bitte nach Alter der Person, Art der Maßnahme, Veranlasser der Maßnahme, Datum, Rechtsgrundlage und Grund aufschlüsseln)?