Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Anlass ist sein öffentliches Bekenntnis zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Die Fraktion sieht darin einen mutmaßlichen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Mäßigungs- und Neutralitätspflicht. Hopfes Verweis darauf, er habe „ganz klar als Privatperson“ gehandelt, greift aus Sicht der Fraktion zu kurz: Als Leiter der Landtagsverwaltung ist er in besonderem Maße zu politischer Zurückhaltung und zur unvoreingenommenen Zusammenarbeit mit allen Fraktionen verpflichtet.
Dazu erklärt Sascha Schlösser, Justiziar und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
»Wer als Landtagsdirektor öffentlich die Ausschaltung einer im Parlament vertretenen Fraktion unterstützt, beschädigt das Vertrauen in die politische Neutralität der gesamten Landtagsverwaltung. Aus unserer Sicht haben sich Hopfes mutmaßliche dienstliche Pflichtverletzungen sowie seine öffentliche Positionierung gegen die AfD in einem Maße verdichtet, dass wir ihn als Direktor für nicht mehr tragbar halten. Der Verweis auf sein angebliches Handeln als Privatperson löst diesen Widerspruch aus unserer Sicht nicht auf.
Die AfD-Fraktion fordert Landtagspräsident Dr. Thadäus König auf, den Vorgang dienstrechtlich zu prüfen und mögliche Konsequenzen zu ziehen. Wer das Beamten- und Dienstrecht ernst nimmt, muss diesen Vorgang nach Auffassung der Fraktion aufklären. Dabei weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen dienstrechtliche Pflichten nach Beamten- und Disziplinarrecht auch im Ruhestand nachwirken können.«